Die Kamera über einer roten Ampel: Überwachung, Bußgelder und Risiken für Ihren Führerschein

Die über den roten Ampeln angebrachten Kameras unterliegen nicht alle demselben rechtlichen und technischen Rahmen. Wenn man einen Verkehrssensor, eine Videoüberwachungskamera und einen automatischen Rotlichtblitzer verwechselt, setzt man sich der Gefahr aus, unangenehme Überraschungen beim Bußgeldbescheid zu erleben oder im Gegenteil, einen Bußgeldbescheid auf einer ungeeigneten Grundlage anzufechten.

Technische Kette der Feststellung: automatischer Blitzer gegen Videoüberwachung

Ein Rotlichtblitzer (genehmigtes Gerät vom Typ CA-FR) funktioniert autonom. Zwei im Straßenbelag vergrabene Sensoren, vor und hinter der Wirkungslinie, erkennen das Passieren des Fahrzeugs nach dem Überfahren der roten Ampel. Das System löst dann zwei zeitgestempelte Fotos aus, eines beim Überfahren der Linie, das andere zur Bestätigung des Fortschreitens in die Kreuzung. Der Bußgeldbescheid wird automatisch vom Nationalen Verarbeitungszentrum (CNT) in Rennes generiert, ohne menschliches Eingreifen zum Zeitpunkt der Feststellung.

Die Videoüberwachung basiert auf einem anderen Mechanismus. Die Bilder der Videoüberwachungskameras werden in Echtzeit an das städtische Überwachungszentrum (CSU) übertragen. Ein vereidigter Beamter beobachtet den Verstoß live, notiert das Kennzeichen und erstellt ein elektronisches Protokoll. Kein Blitz, kein bodenbasierter Sensor. Der Bußgeldbescheid wird per Post zugestellt und hat die gleichen finanziellen und führerscheinrechtlichen Konsequenzen, aber der Beweisrahmen unterscheidet sich erheblich.

Das Verständnis der genauen Natur von der Kamera über einer roten Ampel bestimmt die Strategie der Anfechtung: Man greift einen Bußgeldbescheid eines automatischen Blitzers nicht mit denselben Argumenten an wie einen Bußgeldbescheid einer Videoüberwachung.

Identifizierung des Fahrers: der blinde Fleck des Rotlichtblitzers

Der automatische Blitzer fotografiert das hintere Kennzeichen des Fahrzeugs. Der Halter des Fahrzeugs erhält die Strafe, nicht unbedingt der Fahrer. Wenn eine andere Person gefahren ist, kann der Halter den tatsächlichen Fahrer über das Formular zur Anfechtung der Strafe innerhalb von 45 Tagen nach Versand des Bescheids benennen.

Bei der Videoüberwachung ist die Situation auf dem Papier identisch: Der Bußgeldbescheid wird an den Halter des Fahrzeugs gesendet. Der Unterschied liegt in der Bildqualität. Die hochauflösenden städtischen Kameras erfassen manchmal das Gesicht des Fahrers, was eine Anfechtung aufgrund fehlender Identifizierung kompliziert.

Blick aus dem Fahrzeuginneren auf eine rote Ampel mit Kontrollkamera auf einem Gestell

Wir beobachten eine häufige Verwirrung: Einige Fahrer denken, dass das Fehlen eines Blitzes das Fehlen einer Verurteilung bedeutet. Die Systeme der Videoüberwachung erzeugen kein sichtbares Blitzlicht. Der Verstoß wird leise festgestellt, und die Post kommt mehrere Tage später an.

Strafen für das Überfahren einer roten Ampel: Geldstrafe, Punkte und Führerschein

Das Überfahren einer roten Ampel stellt ein Vergehen der 4. Klasse dar. Die anwendbaren Strafen sind dieselben, unabhängig davon, ob die Feststellung von einem automatischen Blitzer, einer Videoüberwachung oder einer direkten Kontrolle durch die Polizei stammt.

  • Pauschale Geldstrafe, reduziert bei schneller Zahlung, erhöht bei verspäteter Zahlung über die gesetzliche Frist hinaus
  • Punkteabzug vom Führerschein, der gilt, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird (Zahlung oder fehlende Anfechtung innerhalb der Fristen)
  • Administrative Führerscheinsperre möglich bei Wiederholung oder erschwerenden Umständen (überhöhte Geschwindigkeit beim Überfahren, Gefährdung anderer)

Das Überfahren einer orangefarbenen Ampel wird anders behandelt. Artikel R412-31 der Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass man an einer orangefarbenen Ampel anhalten muss, es sei denn, das Fahrzeug kann nicht mehr sicher anhalten. Die Rotlichtblitzer werden nur beim Überfahren der roten Ampel aktiviert. Im Gegensatz dazu kann die Videoüberwachung ein Überfahren bei orangefarbenem Licht ahnden, wenn der Beamte feststellt, dass ein Anhalten möglich gewesen wäre.

Ein Bußgeldbescheid wegen einer roten Ampel anfechten: die realen Hebel

Die Anfechtung eines Bußgeldbescheids wegen des Überfahrens einer roten Ampel setzt voraus, dass man das Gerät, das den Bußgeldbescheid erzeugt hat, genau identifiziert. Der Bußgeldbescheid gibt die Feststellungsmethode an (automatisches System oder durch einen Beamten).

Bei einem automatischen Blitzer beziehen sich die Anfechtungsgründe auf technische Punkte:

  • Fehlende Genehmigung oder periodische Überprüfung des Blitzers (fehlendes oder abgelaufenes Konformitätszertifikat)
  • Fehlende gesetzliche Beschilderung vor dem Gerät
  • Inkonsistenzen in den Bildern (Zeitstempel, Lesbarkeit des Kennzeichens, Ampelphase zum Zeitpunkt des Überfahrens)
  • Benennung eines anderen Fahrers, wenn der Halter des Fahrzeugs nicht gefahren ist

Für die Videoüberwachung empfehlen wir zu überprüfen, ob die Präfekturverordnung zur Videoüberwachung ausdrücklich die Feststellung von Verkehrsverstößen erwähnt. Artikel L.251-2 des Innenordnungsgesetzes verlangt, dass dieses Ziel in der Genehmigung aufgeführt ist. Eine Verordnung, die nur die Prävention von Gefahren für die Sicherheit von Personen erwähnt, deckt nicht die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ab.

Die Frist zur Anfechtung beginnt mit dem Versand des Bescheids. Nach Ablauf dieser Frist wird die Geldstrafe erhöht und die Anfechtung wird verfahrensrechtlich komplizierter.

Verkehrssensoren und Kameras ohne repressiven Zweck

Alle sichtbaren Gehäuse über einer roten Ampel ahnden nicht. Die virtuellen Schleifendetektoren, die am Mast der Ampel montiert sind, dienen ausschließlich der Verkehrsregelung. Sie zählen die wartenden Fahrzeuge, um die Dauer der Ampelphasen anzupassen. Die Sensoren für Bus- oder Straßenbahnpriorität lösen das Umschalten auf Grün aus, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel sich nähert. Keines dieser Geräte überträgt Bilder, die für eine Ahndung verwertbar sind.

Das zuverlässigste Mittel, um einen aktiven Blitzer von einem einfachen Sensor zu unterscheiden, bleibt die Beschilderung. Rotlichtblitzer sind durch ein spezifisches Schild vor der Kreuzung gekennzeichnet. Die für die Videoüberwachung verwendeten Kameras müssen öffentlich über ein Informationsschild informiert werden, in der Regel ein Piktogramm einer Kamera.

Nahaufnahme des Gehäuses einer Überwachungskamera, die an einem roten Ampelmast in Frankreich angebracht ist

Das Fehlen eines Schildes garantiert nicht das Fehlen einer Ahndung, eröffnet jedoch einen zusätzlichen Anfechtungshebel vor dem Staatsanwalt.

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